Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand 07.2025)

Koras Werbeagentur 
Inhaber: Kevin Eichele
Hauptstraße 111, 27478 Cuxhaven
Bundesrepublik Deutschland

Impressum und weitere rechtliche Informationen finden Sie unter:
www.koras-werbung.de/impressum | www.koras-werbung.de/datenschutz

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Koras Werbeagentur (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich durch die Agentur anerkannt wurden.

§ 2 Leistungen

(1) Die Agentur bietet Full-Service-Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Druckprodukte, Fahrzeugfolierungen, Webdesign, Social Media Betreuung sowie den Verkauf von digitalen Dateien.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots zustande.
(2) Bei digitalen Kommunikationswegen (z. B. E-Mail) gilt die Bestätigung als bindend.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Neukunden leisten grundsätzlich Vorkasse – per Kartenzahlung vor Ort oder per Überweisung.
(2) Bei umfangreicheren Projekten kann eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme verlangt werden; dies liegt im Ermessen der Agentur.
(3) Das Zahlungsziel beträgt 8 Tage nach Rechnungsstellung.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche gelieferten physischen Produkte im Eigentum der Agentur (vgl. § 11).
(6) Digitale Dateien bleiben im Eigentum der Agentur, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Nutzungsrechte vereinbart oder übertragen wurden.

§ 5 Abnahme, Korrekturen & Arbeitszeit

(1) Die Abnahme erfolgt in der Regel durch Übergabe, Montage oder dokumentarisch (z. B. durch Vorher-/Nachher-Fotos bei Fahrzeugbeklebung).
(2) Korrekturen werden grundsätzlich nach Aufwand berechnet (pro angefangene 15 Minuten = 0,25 Stunden).
(3) Es gibt keine feste Begrenzung der Korrekturschleifen, jedoch wird jede Änderung als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt.
(4) Gestaltungs-, Montage- und Fotografiearbeiten können vom Angebot abweichen und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Mit der finalen Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser die vollständige Verantwortung für Inhalt, Gestaltung, Rechtschreibung, Grammatik, Farben, Maße und alle sonstigen Details.
Die Agentur haftet nicht für Fehler, die nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden in die Produktion oder Veröffentlichung übernommen wurden – auch dann nicht, wenn diese Fehler durch die Agentur verursacht wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten, Entwürfe, Texte und Angaben sorgfältig und vollständig zu prüfen, bevor er die Freigabe erteilt.

§ 6 Urheberrecht & Nutzungsrechte

(1) Sämtliche erstellten Werke (z. B. Designs, Layouts, Texte, Konzepte, Bilder) unterliegen dem Urheberrecht und bleiben im geistigen Eigentum der Agentur.
(2) Der Kunde erhält lediglich einfache Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Übertragung oder der Erwerb von exklusiven Nutzungsrechten oder offenen Dateien ist nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung möglich.
(4) Ohne schriftliche Zustimmung ist eine Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung untersagt.

§ 7 Stornierung von Aufträgen

(1) Eine Stornierung durch den Kunden ist nur möglich, solange die Agentur noch nicht mit der Arbeitsleistung begonnen hat.
(2) Ist mit der Ausführung bereits begonnen worden, so werden die bis dahin entstandenen Aufwände und Materialkosten vollständig in Rechnung gestellt.
(3) Bereits bestelltes oder produziertes Material geht in das Eigentum des Kunden über.
(4) Digitale Dateien bleiben Eigentum der Agentur, auch bei Stornierung – es sei denn, Nutzungsrechte wurden separat vereinbart.

§ 8 Haftung und Reklamationen

(1) Die Agentur haftet nicht für Schäden am Fahrzeuglack, die durch das Entfernen von Folierungen entstehen können.
(2) Die Haltbarkeit von Folien beträgt in der Regel 4–8 Jahre und hängt von äußeren Einflüssen (UV-Strahlung, Wetter, Pflege) ab.
(3) Reklamationen müssen spätestens 14 Tage nach Übergabe geltend gemacht werden – danach sind sie ausgeschlossen.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 9 Subunternehmer

Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Agentur in Cuxhaven.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ebenfalls Cuxhaven.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Agentur behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Eine Veräußerung, Verarbeitung oder Nutzung der gelieferten Ware durch den Kunden ist bis zur vollständigen Zahlung unzulässig.
(3) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangen.

§ 12 Salvatorische Klausel & Zustimmung zu AGB

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

(2) Mit Erteilung eines Auftrags oder der Annahme eines Angebots gelten diese AGB als akzeptiert. Der Kunde bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt sie als Vertragsbestandteil an.